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Rechtsstreit am Großglockner ist nun beendet

Der OGH bestätigte als letzte Instanz das Urteil zugunsten der GROHAG und sprach ihr die Eigentümerschaft am Gamsgrubenweg zu. Realisierung der Baupläne ist dennoch fraglich.

Der Rechtsstreit zwischen Großglockner Hochalpenstraße (GROHAG) und Alpenverein (ÖAV) ist beendet
© APA / Unbekannt
Der Rechtsstreit zwischen Großglockner Hochalpenstraße (GROHAG) und Alpenverein (ÖAV) ist beendet