Keine Extrawurst für einen Diensthund, so lässt sich die Begründung des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Oberösterreich auf den Punkt bringen, warum es die Beschwerde gegen eine Militärhundeführerin abgelehnt hat. Sie hatte den Bescheid der Gemeinde Stadl-Paura (als zuständige Behörde) bekämpft, weil diese den Rottweiler als auffällig eingestuft hat, da die gesetzlich vorgeschriebene Alltagstauglichkeitsprüfung nicht absolviert wurde.
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