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Wer 2026 zum Arbeitslosengeld dazuverdienen darf

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Arbeitslosengeld und geringfügigem Zuverdienst. Diese Regeln gelten ab 2026.

Wie bereits 2025, gilt als Geringfügigkeitsgrenze auch 2026 ein Wert von 551,10 Euro pro Monat
© IMAGO/Sascha Steinach
Wie bereits 2025, gilt als Geringfügigkeitsgrenze auch 2026 ein Wert von 551,10 Euro pro Monat
Daniela Bachal