Was bei der Medikamentengabe im Kindergarten gilt und warum die rechtliche Lage in der Steiermark bei chronischen Erkrankungen schnell zum Problem werden kann.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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Pädagogisches Personal in der Steiermark ist nicht verpflichtet, Medikamente an Kinder zu verabreichen.
Eltern können die Medikamentengabe im Kindergarten nicht einfordern; dies gilt für alle Medikamente.
Pädagoginnen und Pädagogen können sich freiwillig zur Medikamentengabe bereit erklären, benötigen jedoch ärztliche Anweisungen und das Einverständnis der Eltern.
Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie die Anwendung eines EpiPens, sind rechtlich abgesichert.
Kinder mit Typ-1-Diabetes haben in der Steiermark im Kindergarten, anders als in der Schule, keinen Anspruch auf Assistenz.
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