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Nun fordert Grundeigentümer auch noch 300 Euro Schadenersatz

Monate, nachdem sie 395 Euro bezahlt hatten, um einer Besitzstörungsklage für das Wenden auf dem Privatparkplatz zu entgehen, flatterte bei Betroffenen erneut eine Rechnung ins Haus.

Der Privatparkplatz ist als solcher gekennzeichnet, von der Straße ist das aber oft nicht klar erkennbar
© Google Maps (Screenshot)
Der Privatparkplatz ist als solcher gekennzeichnet, von der Straße ist das aber oft nicht klar erkennbar
Klara Erregger
Redakteurin Regionalredaktion Leoben