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OLG muss über Anklage gegen "Foltergeneral" entscheiden

Die Anklage gegen zwei Ex-Vertreter des Assad-Regimes ist noch nicht rechtswirksam. Wie die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage bekannt gab, wurde am Montagabend Einspruch eingelegt. Nun hat das OLG Wien zu entscheiden. Den beiden werden schwere Straftaten gegen seinerzeit in Syrien inhaftierte Zivilisten vorgeworfen. Einen der beiden brachte 2015 ausgerechnet der heimische Verfassungsschutz wegen eines Deals mit dem Mossad nach Österreich.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien über die Anklage zu entscheiden | Nun hat das Oberlandesgericht Wien über die Anklage zu entscheiden
© APA/THEMENBILD
Nun hat das Oberlandesgericht Wien über die Anklage zu entscheiden|Nun hat das Oberlandesgericht Wien über die Anklage zu entscheiden