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„Die zwei Stück Substitol, die werden wir aber vernichten“

Obwohl im Substitol-Programm, wurde einem Mann am Bezirksgericht Liezen der Besitz der Ersatzdroge vorgeworfen. Selbst der Bezirksanwalt wunderte sich darüber.

Der Angeklagte ist im Substitol-Programm, der Besitz der Ersatzdroge war deshalb nicht strafbar (Symbolbild)
© APA / Georg Hochmuth
Der Angeklagte ist im Substitol-Programm, der Besitz der Ersatzdroge war deshalb nicht strafbar (Symbolbild)
Benedikt Karl
Redakteur Regionalredaktion Liezen