Stallpflicht nach ersten Vogelgrippe-Fällen: „Bauern haben um Regeln gebeten“
Das Gesundheitsministerium hat eine Stallpflicht für Tierbetriebe in Teilen der Steiermark verordnet. Nun sind auch zwei erste Fälle von Vogelgrippe bei Schwänen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld bekannt geworden.
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Das Gesundheitsministerium hat eine Stallpflicht für Tierbetriebe in Teilen der Steiermark aufgrund von Vogelgrippefällen angeordnet.
Zwei Fälle von Vogelgrippe bei Schwänen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wurden bestätigt.
Eine Stallpflicht gilt für Tierhalter mit mehr als 50 Tieren in Gebieten mit hohem Geflügelpestrisiko.
Bauern haben um klare Regeln gebeten, um die Situation besser handhaben zu können.
Verschärfte Hygienemaßnahmen und die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sind erforderlich.
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