Bis 2027 will die Regierung außerdem eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe umsetzen, die jetzt je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.
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Die österreichische Regierung plant bis 2027 eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe, die derzeit je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.
Die Reform sieht eine bundesweite Vereinheitlichung der Sozialhilfesätze vor, wobei für Alleinlebende und Alleinerziehende ein maximaler Betrag von 1.209 Euro pro Monat festgelegt wird.
Für Kinder gibt es zusätzliche Geldleistungen, die von den Ländern frei bestimmt werden können, nachdem das Verfassungsgericht gestaffelte Höchstsätze für Minderjährige aufgehoben hat.
In Wien werden ab 2026 neue Regelungen eingeführt, die zu Einschnitten führen, insbesondere für subsidiär Schutzberechtigte und Familien in Wohngemeinschaften.
In Tirol gelten noch die alten Mindestsicherungsgesetze, wobei eine Reform mit Verschärfungen in bestimmten Bereichen angekündigt wurde.
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