Angeklagter der Schumacher-Erpressung zieht Berufung zurück
Im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher ist das Urteil in Deutschland gegen einen der drei Angeklagten rechtskräftig geworden. Nachdem der Richter des Wuppertaler Landgerichts allen drei Angeklagten geringe Aussichten auf mildere Strafen in der Berufungsinstanz bescheinigt hatte, zog der Sohn des Hauptangeklagten seine Berufung zurück. Er hatte sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten.
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