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Deutschland: ChatGPT darf Liedtexte nicht ohne Lizenz nutzen

Das Landgericht München bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte - darunter bekannte Titel wie "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey und "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski.

Musikrechteverwerter Gema klagte ChatGBT | Musikrechteverwerter Gema klagte ChatGBT
© APA/dpa
Musikrechteverwerter Gema klagte ChatGBT|Musikrechteverwerter Gema klagte ChatGBT