Kriterien für Wolfsabschüsse werden in NÖ vereinfacht
Durch eine Novelle des Jagdgesetzes werden in Niederösterreich die Kriterien für Wolfsabschüsse vereinfacht. Davon betroffen sind Fälle von Annäherungen an Siedlungen oder von Rissen von sachgerecht geschützten Nutztieren. Vertreibung und Vergrämung sind künftig generell ohne Voraussetzungen erlaubt, betonte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) am Montag in St. Pölten. Die geplante Novelle bringt auch Änderungen betreffend Nachtzielhilfen und für den Drohneneinsatz.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.