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Mutter nach Kindstötung bedingt im Maßnahmenvollzug

Jene Frau, die am 17. November 2024 in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten ihren vierjährigen Sohn mit einem Kehlschnitt getötet hat, ist am Dienstag vom Wiener Landesgericht aufgrund erwiesener Schuldunfähigkeit in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht worden. Vom Vollzug der Maßnahme wurde jedoch unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt abgesehen, wobei der 29-Jährigen eine Fülle an Weisungen erteilt wurden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Die Entscheidung des Wiener Landesgerichts ist rechtskräftig | Die Entscheidung des Wiener Landesgerichts ist rechtskräftig
© APA/HERBERT NEUBAUER
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