Mutter nach Kindstötung bedingt im Maßnahmenvollzug
Jene Frau, die am 17. November 2024 in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten ihren vierjährigen Sohn mit einem Kehlschnitt getötet hat, ist am Dienstag vom Wiener Landesgericht aufgrund erwiesener Schuldunfähigkeit in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht worden. Vom Vollzug der Maßnahme wurde jedoch unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt abgesehen, wobei der 29-Jährigen eine Fülle an Weisungen erteilt wurden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.