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EU-Kommission lenkt beim Entwaldungsgesetz ein

Nach den neuen Vorschlägen soll in Zukunft nur der Erste in der Lieferkette Angaben zur Herkunft des Produkts machen müssen. Auf kleinere Produzenten soll weniger Bürokratie zukommen.

Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll die Verordnung erst am 30. Dezember 2026 in Kraft treten
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Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll die Verordnung erst am 30. Dezember 2026 in Kraft treten