Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Verbot von „Social Egg Freezing“ ist verfassungswidrig

Eizellen zu entnehmen und einzufrieren, wird künftig auch ohne medizinischen Grund möglich sein. Laut VfGH ist das ausnahmslose Verbot für „Social Egg Freezing“ unverhältnismäßig.

Verbot von „Social Egg Freezing“ ist verfassungswidrig
© Adobestock
Verbot von „Social Egg Freezing“ ist verfassungswidrig