Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Immer Ärger mit dem Mieter? Wann Fehlverhalten ein Kündigungsgrund ist „Fehlverhalten“ von Mietern kann zur rechtmäßigen Kündigung des Mietvertrags führen. So urteilt der Oberste Gerichtshof. 00:00In Kürze © Adobe Stock Die außerordentliche Kündigung eines Bestandsverhältnisses kann „aus wichtigem Grund“ gemäß MRG ohne Bindung an Termine oder Fristen erfolgen. Einer dieser Gründe ist anstößiges Verhalten den Nachbarn gegenüberDaniela Bachalvor 10 Monaten19. Oktober 2025 um 02:50Österreich