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FPÖ gewann weiteres Verfahren gegen Dokumentationsarchiv

Die FPÖ darf auch nach einem Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Wien das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) weiterhin "pseudowissenschaftlich" nennen. Das OLG hat eine entsprechende Berufung des DÖW gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien vom Februar abgewiesen, wie aus dem der APA vorliegenden Urteil hervorgeht.

Sitz des Oberlandesgerichts in Wien: Der Justizpalast | Sitz des Oberlandesgerichts in Wien: Der Justizpalast
© APA/THEMENBILD
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