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Einschränkung für Ukrainer bei Familienleistungen

Der Nationalrat hat den Bezug von Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine leicht modifiziert. Künftig ist es für den Erhalt von Familienbeihilfe und Kindergeld erforderlich, entweder einer Beschäftigung nachzugehen oder dem AMS zur Verfügung zu stehen. Ablehnend äußerten sich nur die Freiheitlichen, die die Leistungen auf österreichische Familien beschränken wollen.

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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