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Zwei Jahre Haft: So wird das Urteil gegen René Benko begründet

Beim Prozess gegen Signa-Gründer René Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida ist am Mittwoch ein Urteil gefallen: Benko wurde – nicht rechtskräftig – zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die bisherige neunmonatige U-Haft wird angerechnet. In einem Anklagepunkt wurde Benko freigesprochen. Ein Überblick.

René Benko musste sich am Dienstag und Mittwoch vor dem Landesgericht in Innsbruck verantworten
© AFP/Kerstin Joensson
René Benko musste sich am Dienstag und Mittwoch vor dem Landesgericht in Innsbruck verantworten