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Experten gegen Anlassgesetzgebung im Sexualstrafrecht

Nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen für zehn im Tatzeitraum vorwiegend 14 bis 17 Jahre alte Jugendliche, die sexuelle Kontakte zu einer Zwölfjährigen hatten, warnen die Staatsanwälte-Vereinigung und die Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen vor einer Anlassgesetzgebung. Die Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes kann sich dagegen Änderungen beim § 205a StGB vorstellen, der die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe stellt.