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Nach nächtlichem Besuch fing Auto bei der Heimfahrt Feuer

Weil er mit den Kennzeichen des Firmen-Lkw eine Fahrt mit seinem Privatauto unternahm, musste sich ein Mürztaler vor dem Bezirksgericht verantworten. An der strafrechtlichen Relevanz des Vorgehens gab es aber Zweifel.

Wegen Urkundenunterdrückung musste sich der Mann am Bezirksgericht verantworten
© KLZ / Moritz Prettenhofer
Wegen Urkundenunterdrückung musste sich der Mann am Bezirksgericht verantworten
Moritz Prettenhofer
Redakteur Regionalredaktion Mürztal