Freie Dienstnehmer wie Zusteller werden besser abgesichert
Freie Dienstnehmer können ab 1. Jänner 2026 in Kollektivverträge einbezogen werden. Die Kündigungsfrist soll künftig vier Wochen betragen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen.
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Ab 1. Januar 2026 können freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden.
Die Kündigungsfrist beträgt zukünftig vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat die neuen Kündigungsregeln und Kollektivvertragsmöglichkeiten beschlossen.
Freie Dienstnehmer müssen über Kollektivverträge oder Mindestlohntarife informiert werden.
Arbeitsministerin Schumann betont den Schutz für freie Dienstnehmer, unterstützt von SPÖ, ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS.
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