Innenministerium: Wahllose Geschlechtsänderung nicht möglich
In dem Fall, über den die "Krone" zuerst berichtet hatte, hat ein Mann kurz vor Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Gesetzliche Änderung sind aus Sicht der Regierung und eines Rechtsexperten nicht nötig. Eine gesetzliche Klarstellung fordert die FPÖ.