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Wien

Innenministerium: Wahllose Geschlechtsänderung nicht möglich

In dem Fall, über den die "Krone" zuerst berichtet hatte, hat ein Mann kurz vor Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Gesetzliche Änderung sind aus Sicht der Regierung und eines Rechtsexperten nicht nötig. Eine gesetzliche Klarstellung fordert die FPÖ.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Mann änderte kurz vor Haftantritt seinen Geschlechtseintrag, was eine Debatte über Geschlechtsänderungen auslöste.
  • Die Regierung sieht keine Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen, da bestehende Vorgaben willkürliche Änderungen ausschließen.
  • Mehrere Behörden prüfen mögliche strafrechtliche Konsequenzen im Fall des Geschlechtseintrags.
  • Die FPÖ fordert eine gesetzliche Klarstellung, während die Regierungsparteien keinen Handlungsbedarf sehen.
  • Ein psychiatrisches Gutachten ist für eine Geschlechtsänderung erforderlich, eine geschlechtsangleichende Operation jedoch nicht.
Das Thema Geschlechtsänderung sorgt für Debatten | Das Thema Geschlechtsänderung sorgt für Debatten
© APA/THEMENBILD
Das Thema Geschlechtsänderung sorgt für Debatten
© APA/THEMENBILD
9. Oktober 2025,
7:57 Uhr

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