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© ÖBH/Mario RettenbacherDie Drohnenabwehr beim Bundesheer ist noch im Aufbau 
Darf das Bundesheer von sich aus Drohnen abschießen?
Bei Verletzungen des Luftraums gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Nur bei einer akuten Bedrohung würde man eine Drohne auch vom Himmel holen.
Wilfried Rombold
Redakteur Steiermark-Ressort