Nach Sperrstunde: Betreiber leitet rechtliche Schritte ein und hadert mit Behörde
Erste Details zur Sperrstunde im Grazer Bistro „Legüm“: Die Flächen haben keine Gastronutzung – obwohl hier bereits zuvor Lokale betrieben wurden. Betreiber geht zudem rechtlich gegen Hausverwaltung vor.