UVP-Gesetz gilt laut Höchstgericht für Kahlenberg-Seilbahn
Im Rechtsstreit um eine mögliche Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Gegnern des Projekts im Hinblick auf eine Begutachtung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP-G 2000) Recht gegeben. Wie deren Anwältin Fiona List-Faymann am Dienstag erklärte, sei "eine Einzelfallprüfung gemäß dem UVP-G 2000 zwingend durchzuführen". Aus Sicht der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH hat sich nun "der weitere Weg zur Umsetzung gelichtet".
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