Sozialhilfe: "Integrationsphase" wohl auch für Österreicher
Die vorgesehene "Integrationsphase" bei der von der Bundesregierung geplanten "Sozialhilfe NEU" wird nach Ansicht des Verfassungsdiensts des Bundeskanzleramts für alle arbeitsfähigen Personen - auch für Österreicher und Österreicherinnen - gelten müssen, nicht nur für Zuwanderer. Das geht laut "Presse" aus einer Stellungnahme des Verfassungsdienstes hervor, der damit die vom SPÖ-geführten Sozialministerium geäußerte Ansicht stützt. Widerspruch kommt vom Koalitionspartner ÖVP.
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