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„Weichende Geschwister als großes Thema bei Übergaben“

Wer Haus oder Hof übergibt, sollte sich ein Wohnrecht zurückbehalten. Und mit den weichenden Kindern ein Übereinkommen treffen, rät Notar Thomas Užnik aus Eberndorf.

Notar Thomas Užnik: „Die vereinbarte Gegenleistung präzise 
formulieren“
© Weichselbraun
Notar Thomas Užnik: „Die vereinbarte Gegenleistung präzise formulieren“
Eva Gabriel
Wirtschaft