Gerichtsentscheid: Laden des E-Autos in Begegnungszone ist erlaubt
Werner Müller hatte sein E-Auto in der Zinzendorfgasse abgestellt und geladen. Gegen die verhängte Parkstrafe hat er berufen – und Recht bekommen. Wie es um die Ladeinfrastruktur generell bestellt ist.
Ladetätigkeit im wahrsten Sinn des Wortes: Das Laden eines E-Autos fällt unter Paragraf 62 der Straßenverkehrsordnung und ist daher in einer Begegnungszone erlaubt