Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Gerichtsentscheid: Laden des E-Autos in Begegnungszone ist erlaubt

Werner Müller hatte sein E-Auto in der Zinzendorfgasse abgestellt und geladen. Gegen die verhängte Parkstrafe hat er berufen – und Recht bekommen. Wie es um die Ladeinfrastruktur generell bestellt ist.

Ladetätigkeit im wahrsten Sinn des Wortes: Das Laden eines E-Autos fällt unter Paragraf 62 der Straßenverkehrsordnung und ist daher in einer Begegnungszone erlaubt
© Alex Danner, Adobe Stock
Ladetätigkeit im wahrsten Sinn des Wortes: Das Laden eines E-Autos fällt unter Paragraf 62 der Straßenverkehrsordnung und ist daher in einer Begegnungszone erlaubt
Gerald Winter-Pölsler
Stv. Leiter Steiermark-Ressort