Erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich: Iglo wegen „Shrinkflation“ verurteilt
220 Gramm statt 250 Gramm, ohne Kunden darauf hinzuweisen: Das Vorgehen von Iglo verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und stellt eine irreführende Geschäftspraktik dar. VKI gewinnt Klage beim OLG Wien. Iglo reagiert – und hebt Füllmenge an.