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Erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich: Iglo wegen „Shrinkflation“ verurteilt

220 Gramm statt 250 Gramm, ohne Kunden darauf hinzuweisen: Das Vorgehen von Iglo verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und stellt eine irreführende Geschäftspraktik dar. VKI gewinnt Klage beim OLG Wien. Iglo reagiert – und hebt Füllmenge an.

Gleiche Verpackungsgröße, kein Hinweis auf geringeren Inhalt – die Angabe der geringeren Füllmenge reicht nicht
© Screenshot Vki
Gleiche Verpackungsgröße, kein Hinweis auf geringeren Inhalt – die Angabe der geringeren Füllmenge reicht nicht