Als Amokläufer verunglimpft: Vergleich für 65-Jährigen
Der Prozess gegen einen 65-Jährigen, der einen jungen Steirer in einem Facebook-Posting fälschlicherweise als den Amokläufer von Graz bezeichnet hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Der Burgenländer verpflichtete sich, zur Wiedergutmachung rund 3.900 Euro zu zahlen. Bei Einlangen der ersten Rate wird die Privatanklage gegen ihn zurückgezogen, erläuterte der Anwalt des Steirers.
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