Urteil gegen Drogendealerin, die wegen Abgabenhinterziehung verurteilt wurde, sorgte für Diskussionen. Auch Verbrecher bleiben von Einkommenssteuer oder Sozialversicherung nicht verschont.
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Auch Verbrecher müssen auf ihre illegalen Einkünfte Steuern zahlen, wie ein Fall einer verurteilten Drogendealerin zeigt.
Das Finanzamt kann bei Steuerhinterziehung von bis zu 33.000 Euro zuständig sein, darüber hinaus die Staatsanwaltschaft beziehungsweise Verwaltungsbehörden.
Jährlich gibt es etwa 1000 Fälle, in denen das Finanzamt nach strafrechtlichen Verurteilungen aktiv wird.
Neben der Einkommenssteuer müssen Verbrecher auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird.
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