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Unkooperativen Eltern drohen bis zu 1.000 Euro Strafe

Im Gefolge des Kopftuchverbots bis zur 8. Schulstufe hat das Bildungsministerium weitere Strafen für unkooperative Eltern in Aussicht gestellt. Erstmals sollen die Mitwirkungspflichten von Eltern konkret formuliert werden, bei "schweren Pflichtverletzungen" drohen Verwaltungsstrafen bis 1.000 Euro. So soll es auch Sanktionen geben, wenn Eltern Gespräche bei Suspendierungen oder drohendem Schulabbruch verweigern oder ihr Kind unentschuldigt bei der Pflicht-Sommerschule fehlt.

Wiederkehr definiert Mitwirkungspflichten der Eltern | Wiederkehr definiert Mitwirkungspflichten der Eltern
© APA/HARALD SCHNEIDER
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