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Das lange Warten auf das EU-Klimaziel für 2040

Die Notwendigkeit für ein EU-Klimaziel bis 2040 ergibt sich aus dem Artikel 4 des Europäischen Klimagesetzes. In diesem wurde festgelegt, dass die EU-Kommission spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Pariser Klimavertrags ein solches Zwischenziel vorschlägt. Diese erste Bestandsaufnahme ("Global Stocktake") erfolgte bei der Weltklimakonferenz COP28 im Dezember 2023 in Dubai. Die EU-Kommission lieferte dann im Februar 2024.

Klimaplan der EU für COP30 ebenfalls noch ausständig | Klimaplan der EU für COP30 ebenfalls noch ausständig
© APA/Belga
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