OGH kippt Versicherungsklausel gegen Geschlechtsanpassung
Private Krankenversicherungen dürfen die Kostenübernahme für medizinisch notwendige geschlechtsangleichende Maßnahmen nicht pauschal ausschließen. Das bestätigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), der eine entsprechende Klausel wegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot für unzulässig erklärt hat, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer geklagt.