Waffengesetz: Pistolen erst ab 25 Jahren und Gewehre ab 21
Der Besitz von Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen wird künftig erst ab 25 Jahren statt ab 21 erlaubt sein, jener der Kategorie C wie zum Beispiel Gewehre ab 21 Jahren. Beim Erstantrag und nach fünf Jahren ist ein psychologisches Gutachten verpflichtend. Außerdem gibt es alle fünf Jahre Überprüfungen. Auch für Kategorie-C-Waffen wird wie jetzt schon für Kategorie-B-Waffen eine Waffenbesitzkarte notwendig sein. Das sieht der Gesetzesvorschlag der Regierungsparteien vor.
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