Musterklage gegen Salzburger Festspiele erneut abgewiesen
Die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds wurde erneut in allen Punkten abgewiesen. Das geht aus einem der APA vorliegenden Urteil des Arbeits- und Sozialgericht Wien hervor. Dieses habe nun zum zweiten Mal nach dem Ersturteil vom Mai 2024 bestätigt, dass dem Kläger Martin Thoma keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen, hieß es seitens der Festspiele.
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