Mit Montag ist das Amtsgeheimnis Geschichte. Mehr als eineinhalb Jahre nach seinem Beschluss tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen der Verwaltung einräumt. Das Informationsregister, in dem Daten proaktiv veröffentlicht werden, wurde am Montag im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Unterstützung für jene, die Anfragen stellen wollen, bietet das Forum Informationsfreiheit mit einem Anfragen-Guide.
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