Mit den seit Mittwoch vorliegenden Inflationswerten von 3,6 Prozent liegt nun auch die Grundlage für die kommende Pensionsanpassung vor. Der voraussichtliche gesetzliche Anpassungswert ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten (Mittelwert) der Monate von August 2024 bis Juli 2025. Demnach liegt der Anpassungsfaktor voraussichtlich bei 2,66 Prozent. Die Politik kann freilich auch höhere oder geringere Zuwendungen beschließen.
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