Auffälligkeit eines Hundes in Linz vom Gericht bestätigt
Die Beschwerde eines Hundehalters gegen den Bescheid, einer seiner beiden Mischlinge ist auffällig, wurde vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) abgewiesen. Ein Radfahrer war im Vorbeifahren zuerst von einem Tier in den Fuß gebissen und vom Rad gezogen worden. Das andere biss den am Boden Liegenden dann in den Hinterkopf. Mit Bescheid des Bürgermeisters von Ansfelden wurde die Auffälligkeit des zweiten Tiers festgestellt, der Halter muss eine Zusatzausbildung machen.
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