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Wien
Drei Jahre Haft für Wienerin wegen Gewalttat gegen Partner
Weil sie ihrem damaligen Lebensgefährten am 24. Dezember 2024 in dessen Wohnung in Wien-Brigittenau eine 14 Zentimeter lange Glasscherbe vier Mal in den Kopf- und Halsbereich gestochen hatte, ist am Landesgericht gegen eine 42-Jährige verhandelt worden. Sie wurde am Mittwochabend wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig erkannt und kassierte dafür als Rückfallstäterin mit drei Jahren unbedingter Haft die Höchststrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.