600.000 Euro: Julius Meinl V. haftet persönlich für den Schaden eines Anlegers
Ehemaliger Meinl-Bank-Vorstand muss 600.000 Euro zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Rechtsmittel gegen den Bescheid des Oberlandesgerichts zurückgewiesen, berichtet „Der Standard“.