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Nachweispflicht für Flüchtlinge in Privatquartieren in NÖ

Ab dem 1. September müssen in privaten Unterkünften untergebrachte Flüchtlinge in Niederösterreich ihren Aufenthalt einmal monatlich nachweisen. Geschehen muss das persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde, teilte Landesrat Martin Antauer (FPÖ) am Montag mit. Erfolgt der Nachweis nicht, werden demnach sämtliche Leistungen eingestellt. Im Innenministerium zeigte man sich verwundert über das Fehlen derartiger Kontrollmechanismen und verwies auf "lange geübte Praxis".

Einmal monatlich müssen Flüchtlinge ihren Aufenthalt nachweisen | Einmal monatlich müssen Flüchtlinge ihren Aufenthalt nachweisen
© APA/dpa
Einmal monatlich müssen Flüchtlinge ihren Aufenthalt nachweisen|Einmal monatlich müssen Flüchtlinge ihren Aufenthalt nachweisen