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Strafverfahren von Bezirkshauptmannschaft eingeleitet

Für viel Aufregung sorgten heruntergeschlagene Schwalbennester im Bereich der Siedlung Münichtal in Eisenerz. Doch nicht im Erzberg Alpin Resort ist das passiert, sondern in einer nahegelegenen Straße.

Schwalbennester sind geschützt und dürfen nicht heruntergeschlagen werden
© Christa Strobl
Schwalbennester sind geschützt und dürfen nicht heruntergeschlagen werden
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben