Die Staatsanwaltschaft Wels erhebt doch keine Rechtsmittel gegen den Freispruch eines Deutschen im Fall Kellermayr, teilte diese am Montag mit. Der 61-Jährige war am 9. April vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen worden. Seine E-Mails und Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) waren für das Schöffengericht nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Allgemeinärztin.
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