Mann soll Polizeieinsatz wegen Schüsse mit Softgun zahlen
Ein Mann, der Ende Jänner beim Langbathsee in Ebensee mit einer Softgun geschossen und einen Polizeieinsatz ausgelöst hat, muss dafür 1.020 Euro zahlen. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat nun dessen Beschwerde gegen den entsprechenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zum Kostenersatz abgewiesen. Dagegen kann der Kläger innerhalb von sechs Wochen Beschwerde oder außerordentlichen Revision einlegen.
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