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So sieht man in Völkermarkt die neue Trinkgeldregelung

Die neu beschlossene Trinkgeldpauschale für Sozialversicherungsbeiträge, die 2026 in Kraft tritt, soll Rechtssicherheit schaffen, stößt in der Gastronomie jedoch auf wenig Gegenliebe.

Ab 2026: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen pauschalierte SV-Beiträge auf eingenommenes Trinkgeld abgeben
© Jürgen Fuchs
Ab 2026: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen pauschalierte SV-Beiträge auf eingenommenes Trinkgeld abgeben
MA Gerfried Ambrosch
Redakteur Regionalredaktion Lavanttal & Völkermarkt