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Umbau, Sanierung, Umwidmung

Wohnungseigentum ist nur Miteigentum: Was man mit der Wohnung nicht machen darf

Geschäftsräume, Umbauten, Balkonvergrößerung: Wann man als Wohnungseigentümer die Genehmigung der anderen Hausbewohner braucht.
In der eigenen Eigentumswohnung hat man nicht die Rechte wie im eigenen Haus
© Adobe Stock
In der eigenen Eigentumswohnung hat man nicht die Rechte wie im eigenen Haus
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Author Daniela Bachal
Daniela Bachal Wirtschaft
Wirtschaft
27. Juli 2025,
5:05 Uhr

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