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DÖW mit Klage gegen FPÖ-Landesparteisekretär erfolgreich

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hat in einer Auseinandersetzung mit dem oberösterreichischen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber vor dem Handelsgericht Wien Recht bekommen. Gruber darf nun unter anderem nicht mehr behaupten, dass die Organisation mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun habe. Das DÖW hatte ihn aufgrund von Aussagen in einer Presseaussendung aus dem Jahr 2023 geklagt.

Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig | Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig
© APA/GEORG HOCHMUTH
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