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Keine Staatsbürgerschaft für Mann, der Hymne verweigerte

Im Fall eines Ukrainers, der im Vorjahr das Mitsingen der Bundeshymne verweigert hatte, hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Entscheidung der Landesregierung bestätigt. Diese hatte die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem Vorfall bei einer Zeremonie in der Bezirkshauptmannschaft Baden widerrufen. Der Mann hatte laut "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe) daraufhin Berufung eingelegt, das Rechtsmittel blieb aber ohne Erfolg.

Absingen der Bundeshymne gehört zum Integrationsprozess | Absingen der Bundeshymne gehört zum Integrationsprozess
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